Honorar
In der Regel werden die Dienstleistungen nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Die Bandbreite des Stundenansatzes bewegt sich im Schnitt zwischen CHF 220.- bis CHF 260.-. Im Einzelfall richtet sich die Honorierung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klientschaft sowie der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.
Bei Prozessführungsmandaten kann auch eine Abrechnung gemäss dem anwendbaren staatlichen Tarif erfolgen (Basel-Stadt, Basel-Landschaft). Die staatlichen Tarife kommen auch zur Anwendung, wenn in einem Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wird.
Nebst dem Honorar werden die Kanzleiauslagen (Porti, Kopien, Telekommunikation, Reisespesen) in Rechnung gestellt. Zu Beginn des Mandats werden auch die Kosten besprochen